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Ab Montag, den 19. April gilt eine Testpflicht in Grundschulen. Lesen Sie hier weitere Informationen zu "Testung im häuslichen Bereich für GS", "Dokumentation Testergebnisse im häuslichen Bereich", "Information zur Corona Selbsttestung" und "Informationsblatt - positives Testergebnis im häuslichen Bereich"
Aktuell 02.04.2021: In der Woche vom 12. - 16. April 2021 findet keine Präsenzunterricht statt. Das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Notbetreuung finden Sie hier.
Ab Montag, den 22. März gilt eine Maskenpflicht in Grundschulen. Das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier (pdf).
Information zum Selbsttestung zu Hause:
Bitte führen Sie den Selbsttest an Ihrem Kind montags vor dem Unterricht und mittwochs vor dem Unterricht durch. Bei einem positiven Testergebnis, lassen Sie Ihr Kind bitte zuhause und wenden sich an Ihren Hausarzt.
Die Anleitung zum Schnelltest finden Sie hier (pdf).
Bitte beachten Sie die Hinweise des Kultusministeriums (externer Link) und des Robert Koch Instituts (externer Link) zum Corona-Virus.
Bei Fragen und Unsicherheiten wird empfohlen, sich auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes (externer Link) zu informieren.